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Kooperation schafft Schutz für Frauen und Kinder

Landtagsrede am 09.10.2002 zu TOP 26 – Wegweiserecht bei häuslicher Gewalt von Anna Schlosser-Keichel

Wir waren uns in der Septembersitzung des Jahres 2000 alle – fraktionsübergreifend – einig, dass Gewalt im häuslichen Bereich nicht Privatsache der Betroffenen, son-dern kriminelles Unrecht ist. Wir waren uns einig, dass der Staat aktiv eingreifen, die Täter bestrafen, vor allem aber die Opfer schützen muss. Deshalb haben wir die Landesregierung aufgefordert, im Rahmen des Konzepts KIK (Kooperations- und Interventionskonzept gegen häusliche Gewalt) zusammen mit der Polizei das Instrument der Wegweisung einzusetzen, bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Heute, nach knapp zwei Jahren, können wir – ich denke, auch das übereinstimmend – feststellen: Es funktioniert! Diese Einschätzung ziehe ich nicht nur aus der Lektüre des vorliegenden Berichts, sondern aus einer ganzen Reihe von Gesprächen mit Beteiligten aus der Modellregion im Bereich der Polizeidirektion Nord. Die Beteiligten, das sind natürlich die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die eine Wegweisung anzuordnen haben. Ihnen wurden ein Erlassentwurf und Ausführungsbestimmungen an die Hand gegeben. Schulungen haben stattgefunden. Nachdem anfangs etwas Skepsis zu spüren war, bin ich wirklich überrascht, wie positiv die Wegweisung als neue polizeiliche Reaktionsmöglichkeit heute, nach relativ kurzer Zeit, gesehen wird. Die im Bericht genannten Zahlen zeigen, dass die Wegweisung offensiv, aber kei-nesfalls leichtfertig genutzt wird. Interessant finde ich die Feststellung, dass allein die Androhung Wirkung zeigt. Bei den Ausschussberatungen würde ich gern noch die Frage vertiefen, ob sich die „Erlasslösung“ bewährt hat oder ob nicht doch eine gesetzliche Regelung wie in anderen Bundesländern besser wäre. Die polizeiliche Wegweisung ist aber nur dann wirklich wirksam, wenn sie keine isolierte Maßnahme darstellt. Den prügelnden Mann für 14 Tage vor die Tür zu setzen, hilft zwar der Frau und den Kindern (in 80 % der Fälle sind Kinder beteiligt!) unmittel-bar und mag für den Mann schon eine Strafe sein. Aber es muss viel mehr geschehen und erledigt werden in diesen zwei Wochen. Deshalb gehört es zum Programm der Einsatzkräfte, auf Hilfsangebote hinzuweisen oder über die neue „Helpline“ Kontakt zu Hilfe und Unterstützung zu vermitteln. Die Frauenfachberatungsstellen sind ebenfalls Partnerinnen in der Wegweisung. Sie haben langjährige Erfahrungen und Spezialwissen im Umgang mit Betroffenen häuslicher Gewalt und können neben der psychischen Betreuung vor allem auch Hilfestellung leisten, um die Wohnung für die Frau auch nach der Wegweisungsfrist nachhaltig zu sichern. Nach der polizeilichen Aktion muss schnell ein Beschluss des Familiengerichts über die Zuweisung beantragt werden. Also ist die Justiz die dritte Partnerin im Konzept. Der Bericht ist in diesem Punkt nicht sehr aussagekräftig, aber unsere Gespräche haben ergeben, dass da an einigen Standorten Verbesserungen in der Zusammenarbeit, vielleicht auch Fortbildung, noch möglich und nötig ist. Ich denke, dies ist ein Punkt, den wir in den Ausschuss-beratungen noch aufgreifen sollten. Den vierten Partner, der in diese Kooperation gehört, will ich noch nennen: Die Beratungsstellen, die mit den Tätern im „Anti-Gewalt Training“ arbeiten und so mithelfen, den Kreislauf der Gewalttätigkeit zu unterbrechen. Die gemeinsame Planung, die Koordinierung dieser vier Partner, die ja nicht zwangsläufig enge Berührungspunkte haben, ist Grundvoraussetzung dafür, dass die Wegweisung mehr ist als ein zeitlich befristeter Platzverweis, dass sie wirklich eine Chance für die Frauen bietet, aus der Gewaltsituation, in der sie oft jahrelang gefangen sind, auszubrechen. Diese Kooperation ist unter der Federführung von KIK gelungen. Dafür allen Beteiligten vielen Dank. Ich hoffe, dass die Wegweisung bald landesweit Praxis sein wird.