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SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein

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Ralf Stegner zur HSH-Nordbank


14.07.2009
Folgewirkung des 2008-Vertrages mit HSH-Chef erst jetzt bekannt

Zu den aktuellen Presseberichten in Sachen Sonderzahlung für HSH Nordbank Chef Nonnenmacher erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ralf Stegner:

 

  1. Am Morgen des 30. Juni 2009 fand auf Antrag der SPD eine kleine Koalitionsrunde statt, an der ich teilgenommen habe. Wir hatten die Sitzung beantragt, um die vorab öffentlich gewordenen Pläne zur Neubesetzung des Aufsichtsrates der HSH Nordbank ohne Beteiligung von politischen Vertretern des Anteilseigners Schleswig-Holstein zu problematisieren.

 

  1. Der Ministerpräsident und der Finanzminister informierten über den Vertrag mit HSH-Chef Nonnenmacher. Hohe Sonderzahlungen seien Folgewirkungen einer vom Präsidialausschuss mit Herrn Nonnenmacher geschlossenen Vertragsfassung aus dem November 2008, die ein Sonderkündigungsrecht des HSH-Chefs zum 31. Juli 2009 vorsehe. Ernsthafte – für das Land kostengünstigere – Alternativen habe es für den Präsidialausschuss, der – wie mir heute bekannt wurde am 26. Juni getagt hatte, nun nicht mehr gegeben.
    Die Folgewirkungen des November-Vertrages sind einzelnen SPD-Vertretern erst in den letzten Juni-Tagen 2009 und mir selbst erst am 30. Juni bekannt geworden. Den entsprechenden Gesprächsvermerk habe ich erst nach der Koalitionsrunde gelesen. Kritisch zu bewerten sind auch die Informationsabläufe innerhalb der SPD.
    Entscheidungen oder Zustimmung der SPD sind jedoch in dieser Koalitionsrunde weder erbeten noch getroffen worden. Ich habe allerdings auf die Parlamentsbeschlüsse aus Februar, März und April hingewiesen, die ohne Kenntnis des bereits im November abgeschlossenen Vertrages erfolgten und in Bezug auf die Begrenzung der Managergehälter der HSH Nordbank mit den dargestellten finanziellen Folgewirkungen kaum zu vereinbaren, geschweige denn öffentlich zu rechtfertigen seien.
    Dem Präsidialausschuss und dem neuen Aufsichtsrat, der am 3.7. getagt hat, gehört kein Vertreter der SPD an.

  2. Die SPD-Landtagsfraktion hat am Nachmittag des 30. Juni nochmals die Beschlüsse des Landtages zu den Gehaltsbegrenzungen für die HSH Nordbank in einer öffentlichen Erklärung bekräftigt. Die SPD hat darin deutlich gemacht, dass die politische Verantwortung gegenüber dem Parlament bei dem für die Beteiligungsverwaltung zuständigen Finanzminister ohne jede Einschränkung verbleiben muss und konsequente Berichtspflichten gegenüber dem Landtag in der Landeshaushaltsordnung und den Regularien für die HSH-Gremien festzuschreiben sind.
    Die SPD hält an dieser Position fest.






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