Folgewirkung
des 2008-Vertrages mit HSH-Chef erst jetzt bekannt
Zu den
aktuellen Presseberichten in Sachen Sonderzahlung für HSH Nordbank Chef
Nonnenmacher erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ralf Stegner:
Am Morgen des 30. Juni 2009
fand auf Antrag der SPD eine kleine Koalitionsrunde statt, an der ich
teilgenommen habe. Wir hatten die Sitzung beantragt, um die vorab öffentlich
gewordenen Pläne zur Neubesetzung des Aufsichtsrates der HSH Nordbank ohne
Beteiligung von politischen Vertretern des Anteilseigners
Schleswig-Holstein zu problematisieren.
Der Ministerpräsident und der
Finanzminister informierten über den Vertrag mit HSH-Chef Nonnenmacher.
Hohe Sonderzahlungen seien Folgewirkungen einer vom Präsidialausschuss mit
Herrn Nonnenmacher geschlossenen Vertragsfassung aus dem November 2008,
die ein Sonderkündigungsrecht des HSH-Chefs zum 31. Juli 2009 vorsehe.
Ernsthafte – für das Land kostengünstigere – Alternativen habe es für den
Präsidialausschuss, der – wie mir heute bekannt wurde am 26. Juni getagt
hatte, nun nicht mehr gegeben.
Die Folgewirkungen des November-Vertrages sind einzelnen SPD-Vertretern
erst in den letzten Juni-Tagen 2009 und mir selbst erst am 30. Juni
bekannt geworden. Den entsprechenden Gesprächsvermerk habe ich erst nach
der Koalitionsrunde gelesen. Kritisch zu bewerten sind auch die
Informationsabläufe innerhalb der SPD.
Entscheidungen oder Zustimmung der SPD sind jedoch in dieser Koalitionsrunde
weder erbeten noch getroffen worden. Ich habe allerdings auf die
Parlamentsbeschlüsse aus Februar, März und April hingewiesen, die ohne
Kenntnis des bereits im November abgeschlossenen Vertrages erfolgten und
in Bezug auf die Begrenzung der Managergehälter der HSH Nordbank mit den
dargestellten finanziellen Folgewirkungen kaum zu vereinbaren, geschweige
denn öffentlich zu rechtfertigen seien.
Dem Präsidialausschuss und dem neuen Aufsichtsrat, der am 3.7. getagt hat,
gehört kein Vertreter der SPD an.
Die SPD-Landtagsfraktion hat am
Nachmittag des 30. Juni nochmals die Beschlüsse des Landtages zu den
Gehaltsbegrenzungen für die HSH Nordbank in einer öffentlichen Erklärung
bekräftigt. Die SPD hat darin deutlich gemacht, dass die politische
Verantwortung gegenüber dem Parlament bei dem für die
Beteiligungsverwaltung zuständigen Finanzminister ohne jede Einschränkung
verbleiben muss und konsequente Berichtspflichten gegenüber dem Landtag in
der Landeshaushaltsordnung und den Regularien für die HSH-Gremien
festzuschreiben sind.
Die SPD hält an dieser Position fest.