
Gleichstellung für Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer
Mit der
Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes 2001 und seiner Ergänzung 2005
hat die Bundesrepublik einen großen gesellschaftlichen Erfolg für lesbische und
schwule Paare erreicht. Dazu gehören Regelungen für die Rentenversicherung, die
gesetzliche Krankenversicherung und die Stiefkindadoption.
Im Steuerrecht gibt es allerdings noch erheblichen Nachholbedarf. Bislang werden eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner wie Ledige behandelt und sind im Erbfall gar wie fremde Dritte in der Steuerklasse mit den höchsten Steuersätzen. Bei der nun anstehenden Neuregelung der Erbschaftsteuer muss die eklatante Benachteiligung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe beendet werden, das betrifft die Freibeträge ebenso wie die Steuerklasse.
Schleswig-Holstein war in der Vergangenheit vorbildlich bei der Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Wir sollten diesen Weg weiter gehen. Deshalb soll Schleswig-Holstein sich im Bundesrat für eine deutliche Verbesserung für eingetragene Lebenspartnerschaften bei der Erbschaftsteuer einsetzen. Wir werden hierüber umgehend Verhandlungen mit dem Koalitionspartner aufnehmen.